ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BOPLAN Deutschland - Allgemeine Geschäftsbedingungen ©2018

  1. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten für sämtliche Angebote und (auch zukünftige) Verträge die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil dieser Angebote und Verträge sind und Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden haben. Diese Einkaufsbedingungen des Kunden gelten von uns nur als anerkannt, sofern wir dies ausdrücklich und in schriftlicher Form mit dem Kunden vereinbart haben.
    Abweichungen oder Änderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen können uns gegenüber nur dann geltend gemacht werden, wenn wir diesen Abweichungen oder Änderungen schriftlich zugestimmt haben.
    Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Kaufverträge (auch für Sonderanfertigungen) sowie für Verträge über Reparatur- oder Wartungsarbeiten, und zwar unabhängig von deren Art.
  2. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung in schriftlicher Form existiert, sind Preise, Broschüren, Kataloge und Angebote unverbindlich und können jederzeit geändert oder korrigiert werden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wenn Bestellungen ausgeführt werden, ohne dass wir die Preise vorab schriftlich bestätigt haben, gelten die Preise des Bestelldatums.
  3. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dienen die in den schriftlichen Bestätigungen, Vereinbarungen oder anderen Dokumenten genannten Liefertermine lediglich zur Orientierung und sind für uns nicht bindend. Verzögerte Lieferungen begründen daher auch keine Vertragsauflösung. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den direkten und vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal 2,5 % des Vertragswerts.
    Bestelländerungen führen automatisch zur Verlängerung der unverbindlich angegebenen Liefertermine. Bei verspäteter Leistung von Anzahlungen kann die Lieferung ausgesetzt werden und die unverbindlichen Lieferfristen können verlängert werden.
  4. Alle Waren und Materialien bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vorher ist es dem Kunden ohne unsere schriftliche Zustimmung strengstens untersagt, die Waren zu veräußern oder zu verpfänden, als Sicherheit zu verwenden oder anderweitig rechtlich oder physisch zu übertragen.
  5. Alle bestellten Waren und Materialien werden ab Werk/Lager Wevelgem geliefert. Diese Waren und Materialien werden am Lieferort übernommen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn vereinbart wurde, dass wir den Transport übernehmen, organisieren oder auf sonstige Weise daran beteiligt sind.
    Der Kunde sorgt dafür, dass alle Vorkehrungen getroffen wurden und alle Voraussetzungen erfüllt sind, um die Waren zu dem von uns angegebenen Zeitpunkt in Empfang zu nehmen. Sämtliche Schäden, die auf die Nichteinhaltung dieser Bestimmung zurückzuführen sind, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
  6. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, macht er die Lieferung durch uns unmöglich oder verzögert er die Annahme erheblich, haben wir das Recht, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden aufzulösen (ohne dass ein gerichtliches Eingreifen oder andere Formalitäten erforderlich sind). Die Auflösung des Vertrags wegen Vertragsverletzung seitens des Kunden wird zum Datum der vorstehend genannten schriftlichen Mitteilung wirksam. Außerdem ist der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Unbeschadet unseres Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen, wird dieser Schadenersatz pauschal auf mindestens 25 % – bei Sonderanfertigungen auf bis zu 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer festgesetzt.
    Wenn bereits eine Teillieferung stattgefunden hat und der Kunde die Annahme weiterer Lieferungen verweigert, weitere Lieferungen unmöglich macht oder die Annahme weiterer Lieferungen erheblich verzögert, haben wir das Recht, dem Kunden den bereits ausgeführten Teil der Lieferung in Rechnung zu stellen und bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils der Lieferung vom Vertrag zurückzutreten, indem wir dem Kunden eine entsprechende schriftliche Mitteilung zukommen lassen (ohne dass ein gerichtliches Eingreifen oder andere Formalitäten erforderlich sind).
    Die Auflösung des betreffenden Vertragsteils wegen Vertragsverletzung seitens des Kunden wird zum Datum der vorgenannten schriftlichen Mitteilung wirksam. Außerdem haben wir Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz. Unbeschadet unseres Rechts, einen höheren Schaden nachzuweisen und dementsprechend Schadenersatz zu verlangen, wird dieser Schadenersatz pauschal auf mindestens 25 % – bei Sonderanfertigungen auf bis zu 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer festgesetzt.
  7. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die dem Kunden mitgeteilten Preise ohne Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, die aufgrund des Verkaufs oder Kaufs der Waren und Materialien anfallen können. Für die Zahlung dieser Steuern, Zölle oder Abgaben ist allein der Kunde verantwortlich. Sollten uns Steuern, Zölle oder Abgaben in Rechnung gestellt werden oder wir gesetzlich zu deren Zahlung verpflichtet sein, muss uns der Kunde die dafür gezahlten Beträge zurückerstatten.
  8. Alle Rechnungen sind auf das Bankkonto zahlbar, das auf unseren Rechnungen angegeben ist, oder auf jedes andere Konto, dessen Nummer wir zu gegebener Zeit schriftlich mitteilen. Sämtliche Rechnungen sind ohne Skonto oder ohne Abzug von Bankspesen in voller Höhe zu bezahlen. Der betreffende Betrag muss zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum auf unserem Bankkonto eingegangen sein. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung gesetzliche und übliche Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder angefangenem Monat berechnet. Die vom Kunden geschuldeten Zinsen werden jährlich kapitalisiert, sofern wir dem Kunden diesbezüglich eine Inverzugsetzung per Einschreiben zukommen lassen. Wenn wir Ratenzahlungen zulassen und eine Rate nicht oder verspätet bezahlt wird, wird der ausstehende Saldo von Rechts wegen sofort fällig, zuzüglich Zinsen und einer üblichen Konventionalstrafe gemäß den Abschnitten 9, 11 und/oder 12 der vorliegenden Geschäftsbedingungen sowie einer vergleichbaren üblichen Konventionalstrafe.
  9. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag und nach Inverzugsetzung per Einschreiben erhöht sich jeder geschuldete Betrag ab dem Datum des vorgenannten Einschreibens von Rechts um eine übliche Konventionalstrafe in Höhe von 12 %, mindestens jedoch 125 €, als pauschale Entschädigung für außergerichtliche Kosten. Für diese Entschädigung fallen ab Inverzugsetzung per Einschreiben dieselben gesetzlichen und üblichen Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder angefangenem Monat an.
  10. Die vorbehaltlose Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags oder eines Teils davon gilt als Anerkenntnis unserer Rechnung.
    Teilzahlungen werden stets unter Vorbehalt und ohne nachteiliges Anerkenntnis akzeptiert. Sie werden vorrangig zuerst auf die eventuell entstandenen Gerichtskosten, danach auf die fälligen Zinsen, dann auf eine eventuelle Konventionalstrafe (gemäß Abschnitt 9 der vorliegenden Geschäftsbedingungen oder einer davon abweichenden, ausdrücklichen Vereinbarung) und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet.
    Bei Bestreitung eines Teils der Rechnung ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung für die erhaltenen Waren und Materialien zu verweigern.
  11. Nichtzahlung am Fälligkeitstag und erfolglose Inverzugsetzung per Einschreiben gelten als schwerwiegende Vertragsverletzung durch den Kunden. Wir können den Vertrag jederzeit wegen der vorgenannten Vertragsverletzung auflösen. Der Kunde ist per Einschreiben von dieser Auflösung in Kenntnis zu setzen.
    In diesem Fall gestattet uns der Kunde, die Waren und Materialien an dem Ort, an dem sie sich befinden, wieder in Besitz zu nehmen. Außerdem ist der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, dessen Höhe pauschal auf mindestens 25 % – bei Sonderanfertigungen auf bis zu 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer festgesetzt wird, wobei wir das Recht haben, jederzeit einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Schadenersatz zu verlangen.
  12. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag sind wir berechtigt, alle noch nicht gelieferten Bestellungen zu stornieren oder ihre Ausführung auszusetzen; dies wird dem Kunden per Einschreiben mitgeteilt. Bei Stornierung ist der Kunde zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet, dessen Höhe auf mindestens 25 % – bei Sonderanfertigungen auf bis zu 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer festgesetzt wird, wobei wir das Recht haben, jederzeit einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Schadenersatz zu verlangen.
  13. Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge (unabhängig davon, ob sie zu diesem Zeitpunkt fällig sind oder nicht) von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung fällig. Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, alle noch in unserem Besitz befindlichen Waren des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
  14. Bei objektiven Hinweisen (insbesondere beanstandete Wechsel, Kündigung von Krediten, Sicherungs- oder Vollstreckungspfändung oder Schulden) auf Liquiditätsengpässe des Kunden sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Pflichten von der Bereitstellung angemessener Sicherheiten abhängig zu machen.
  15. Wir verpflichten uns zur Lieferung von Waren und Materialien gemäß dem Kaufvertrag. Das im Angebot verwendete Bildmaterial dient lediglich zur Veranschaulichung der wichtigsten Merkmale des betreffenden Produkts. Abweichungen des Produkts vom Bildmaterial (z. B. Farbe) sind kein ausreichender Grund für die Nichtigkeit oder Auflösung des Vertrags.
    Es handelt sich nur dann um eine Vertragswidrigkeit, wenn wir die betreffenden Eigenschaften und Merkmale zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem Kunden ausdrücklich und konkret in schriftlicher Form garantiert haben.
  16. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Waren, Materialien und Verpackungen zum Zeitpunkt der Lieferung einer Sichtprüfung zu unterziehen. Alle Mängel und sichtbaren Schäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken.
    Darüber hinaus muss der Kunde Boplan Deutschland unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung, eine Kopie des vorgenannten Frachtbriefs zusammen mit detaillierten schriftlichen Informationen über die Mängel und/oder sichtbaren Schäden, einschließlich eines Nachweises dieser Mängel, zukommen lassen.
    Der Kunde hat alle mangelhaften Produkte (und ihre Originalverpackung mit Etikett) oder mangelhaften Verpackungen nach der ersten diesbezüglichen Aufforderung seitens Boplan Deutschland zur Prüfung bereitzustellen. Auf Verlangen von Boplan Deutschland hat der Kunde außerdem alle diese Produkte (und ihre Originalverpackung mit Etikett) oder mangelhaften Verpackungen an Boplan Deutschland oder den von Boplan Deutschland beauftragten Servicepartner zurückzuschicken.
    Wir haften nicht für sichtbare Vertragswidrigkeiten, wenn der Kunde die Bestimmungen dieses Abschnitts oder das Rückgabeverfahren von Boplan Deutschland und/oder Richtlinien, die dem Kunden bekannt waren, in irgendeiner Weise nicht eingehalten hat.
  17. Die Beweislast für versteckte Mängel liegt beim Kunden. Weisen die von uns gelieferten Waren und Materialien versteckte Mängel auf, muss der Kunde uns dies innerhalb von 1 Monat nach Feststellung des betreffenden Mangels durch den Kunden in schriftlicher Form (und per Einschreiben) mitteilen. Diese schriftliche Mitteilung muss eine hinreichend detaillierte Beschreibung der Art des versteckten Mangels sowie den Nachweis dieses Mangels enthalten.
    Der Kunde hat alle mangelhaften Produkte mit ihren Originaletiketten nach der ersten diesbezüglichen Aufforderung seitens Boplan Deutschland zur Prüfung bereitzustellen. Auf Verlangen von Boplan Deutschland hat der Kunde außerdem alle diese Produkte an Boplan Deutschland oder den von Boplan Deutschland beauftragten Servicepartner zurückzuschicken.
    Wir haften nicht für versteckte Mängel, wenn der Kunde die Bestimmungen dieses Abschnitts oder das Rückgabeverfahren von Boplan Deutschland und/oder Richtlinien, die dem Kunden bekannt waren, in irgendeiner Weise nicht eingehalten hat.
  18. Wir haften nur, wenn sich der versteckte Mangel innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Lieferung der Ware zeigt.
    Jegliche Ansprüche des Kunden verjähren sechs Monate nach Anzeige des versteckten Mangels gemäß Abschnitt 17.1.
    Jeder Gewährleistungsanspruch aufgrund einer Vertragswidrigkeit erlischt bei Beschädigung während der Verarbeitung, Montage oder Wartung sowie bei Änderungen und/oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte. Gewährleistungsansprüche werden auch dann hinfällig, wenn die gelieferten Waren nicht gemäß unseren Anweisungen und/oder den Anweisungen des Herstellers, die der Lieferung beigefügt waren und deren Erhalt der Kunde bestätigt hat, montiert, verarbeitet, verwendet oder installiert wurden. Dasselbe gilt, wenn die Waren nicht jährlich einer Inspektion unterzogen werden oder nicht gemäß unseren Wartungsanweisungen und/oder den Anweisungen des Herstellers, die der Lieferung beigefügt waren und deren Erhalt der Kunde bestätigt hat, gewartet wurden.
    Im Sinne dieses Abschnitts liegt kein versteckter Mangel vor, wenn der Mangel dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt war oder vernünftigerweise nicht hätte unbekannt sein können.
  19. Im Falle einer erkennbaren Vertragswidrigkeit oder eines versteckten Mangels, der uns gemäß den vorstehenden Abschnitten 16 und 17 mitgeteilt wurde, hat der Kunde nur das Recht, von uns die kostenlose Reparatur oder Ersetzung der Waren zu verlangen. Die Entscheidung über Reparatur oder Ersetzung liegt allein in unserem Ermessen.
    Zusätzlich zu den Kosten, die ausschließlich mit der Reparatur oder Ersetzung verbunden sind, übernehmen wir keine Haftung für sonstige Kosten, Transportkosten, Installationskosten, Ausgaben, Schadenersatz oder andere finanzielle Verpflichtungen, die in irgendeiner Weise mit der Nichtübereinstimmung der Waren oder Materialien oder den eventuell daraus resultierenden Folgen zusammenhängen. Jede sonstige Haftung nach zwingendem Recht ist auf die von unserer Versicherung abgedeckte Höhe beschränkt, sofern dies nach dem betreffenden zwingenden Recht zulässig ist.
    Nur wenn wir die Nichtübereinstimmung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben haben, kann der Kunde eine angebrachte Preisminderung vorschlagen. In keinem Fall kann der Kunde die Auflösung des Vertrags verlangen.
    Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die gelieferten Waren frei, die den Höchstbetrag, zu dessen Zahlung wird verpflichtet sind, überschreiten.
    Der Kunde verpflichtet sich, Boplan Deutschland über alle Reklamationen zu informieren, die er hinsichtlich der Produkte erhält. Er verpflichtet sich außerdem, auf Verlangen von Boplan Deutschland allen Reklamationen gewissenhaft nachzugehen, um zu verhindern, dass der gute Ruf von Boplan Deutschland und den Produkten Schaden nimmt oder infrage gestellt wird.
  20. Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung können die uns vom Kunden geschuldeten Beträge nicht mit Beträgen verrechnet werden, von denen der Kunde glaubt, dass er sie uns gegenüber geltend machen kann. Ebenso wenig kann sich der Kunde auf solche Ansprüche berufen, um seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber zu verschieben oder auszusetzen.
  21. Im Falle einer „fremden Ursache“, sind wir zur Aussetzung der Erfüllung unserer Pflichten oder zur einseitigen Annullierung berechtigt, nachdem wir den Kunden entsprechend informiert haben. Dieses Recht gilt auch, wenn die betreffende fremde Ursache nicht zu einer dauerhaften und/oder absoluten Unmöglichkeit der Vertragsausführung führt. Diese Aussetzung oder Annullierung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung für den Kunden.
    Als „fremde Ursachen“ gelten u. a. Krieg, Streik oder Aussperrung, außergewöhnliche Rohstoff- oder Warenknappheit, Witterungsbedingungen, Feuer, Natur- und/oder andere Katastrophen sowie behördliche Entscheidungen, die die Erfüllung der Pflichten beeinflussen. Dabei ist es unerheblich, ob die „fremde Ursache“ bei uns oder bei unseren Lieferanten eintritt.
  22. Wenn der Kunde eine Bestellung bei uns aufgibt, akzeptiert er unwiderruflich in Bezug auf diese Bestellung und den daraus resultierenden Vertrag, dass er an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website verfügbar sind.
    Sollte sich herausstellen, dass ein Abschnitt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund ungültig ist, bleiben die anderen Abschnitte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt und unvermindert in Kraft.
  23. Sofern wir gegen den Kunden nicht vor den Gerichten des Gerichtsbezirks, in dem sich der Sitz des Kunden befindet, Klage einreichen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden bei den Gerichten in Aschaffenburg. Diese Zuständigkeitsklausel gilt für jede Art von Verfahren, einschließlich summarischer Verfahren oder Verfahren zur Erwirkung von einstweiligen Maßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen.
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für sämtliche Aspekte, die nicht ausdrücklich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, gilt allgemeines deutsches Recht.